Garantiebestimmungen
Bei allen Gewährleistungs- und Garantieangelegenheiten ist die Wietmarscher Ambulanz- und Sonderfahrzeug GmbH (nachfolgend „Hersteller“) unverzüglich zu informieren. Die Ausführung von Gewährleistungs- und Garantiearbeiten durch Fremdfirmen bedarf grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Serviceabteilung des Herstellers.
1. Geltungsbereich und Garantiedauer
Der Hersteller gewährt seinen Kunden für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Leistungserbrin-gungsdatum eine Garantie für Fahrzeugaufbauten hinsichtlich aller Fehler in Werkstoff und Werkarbeit. Die Garantiedauer für ausgetauschte Teile, die unter Garantie- oder Gewährleistungsanspruch ausgewechselt wurden, endet mit dem Tag, an dem die Garantiezeit für den jeweiligen Liefer-gegenstand abgelaufen ist. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Kauf-gegenstandes entstandene Schäden sind ausgeschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Garantieleistung ist weltweit.
2. Erlöschen der Garantie
Vom Garantieanspruch ausgeschlossen sind:
- Unsachgemäßer Einbau und Anschluss
- Unsachgemäße Inbetriebnahme und Bedienung
- Äußere Einflüsse, wie Hitze, Feuer, Wasser, Hagel, anormale Umweltbedingungen
- Mechanische Beschädigungen durch Unfall, Fall, Stoß
- Fahrlässige oder mutwillige Zerstörung • Normale Abnutzung
- Reparatur, Instandsetzung und Wartung durch eine nicht von dem Hersteller beauftragte Personen
- Verwendung von Teilen fremder Herkunft, sowie Mängel am Aufbau, die durch diese verursacht worden sind.
- Zubehör, welches nicht werkseitig eingebaut und/oder geliefert wurde
Kein Garantieanspruch besteht bei Verbrauchsmitteln, z.B. Sicherungen, Batterien, Leuchtmittel usw..
Die Überschreitung etwaiger durch den Hersteller vorgeschriebenen Wartungsintervalle führt zum Erlöschen des Garantieanspruchs der jeweiligen Komponente.
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an den Hersteller:
Wietmarscher Ambulanz- und Sonderfahrzeug GmbH
Darwinstr. 11
48488 Emsbüren
Germany
service@was-vehicles.com
+49 5903 93201-222
3. Garantieleistungen
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass dem Hersteller die Prü-fung des Garantiefalls ermöglicht wird (z.B. durch Begutachtung des Produktes vor Ort).
Bei berechtigten Garantieansprüchen erfolgt die Garantieabwicklung für Sie in jedem Fall frachtfrei, d.h. der Hersteller erstattet etwaige Fracht- oder Transportkosten. Andernfalls trägt der Käufer diese Kosten.
Es ist für die Beantragung der Garantieleistung eine Rechnungskopie der Warensendung bei-zufügen, damit der Hersteller prüfen kann, ob die Garantiefrist eingehalten worden ist. Ohne Rechnungskopie kann der Hersteller die Garantieleistung ablehnen. Ferner müssen Sie Namen und Anschrift des Verkäufers mitteilen, sofern sich diese Daten nicht aus der Rechnungskopie ergeben sollten.
Für die Dauer der Garantie beseitigen wir alle Mängel am Produkt, die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Wir verpflichten uns, nach unserer Wahl die mangelhafte Ware unentgeltlich gegen mangelfreie Ware zu ersetzen oder nachzubessern.
In jedem Falle kann der Hersteller entscheiden, ob eine Reparatur am Sitz des Herstellers oder an einem anderen Ort durch einen autorisierten Partner des Herstellers ausgeführt werden soll. Hierbei sind sowohl fachliche Aspekte als auch die Kosten zu berücksichtigen.
Durch die vorliegende Garantie werden die gesetzlichen Rechte, insbesondere Gewährleis-tungsansprüche gegenüber dem Hersteller des Fahrzeuges und mögliche Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz gegen den Hersteller, nicht beschränkt.
Dieses Garantieversprechen verletzt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert vielmehr Ihre Rechtsstellung.
Stand: 10/2024